Hier gilt festzustellen, dass bei diesem Thema mit sehr viel Fingerspitzengefühl argumentiert werden muss. Es geht immer auch um Menschen!

 Grundsätzlich hätten wir in dem Bereich Migration und Ausländerrecht eine ausreichende Gesetzgebung, die es durchaus hergäbe, die Lage zu beherrschen.  Der Ruf nach Verschärfung der Gesetzeslage und des Strafmaßes ist daher übertrieben und unnötig. Nötig ist aber die konsequente Anwendung der vorhandenen Gesetze, z.B. die Anwendung der Ausweispflicht und das Asylrecht ist nur für politisch Verfolgte oder in Not geratene Menschen anzuwenden. Ist ein Asylverfahren nach deutschen Recht und Gesetz behandelt und abgelehnt worden, hat die betreffende Person das Land zu verlassen. Würde dies so vollzogen, könnten die Turnhallen wieder dem Sport zugeführt werden. Geflüchtete Personen, die das Gastrecht durch Straftaten missbrauchen, sollten nach Feststellung der Schuld durch ein Gericht unser Land zeitnah verlassen müssen.

Laut Aussagen ranghoher Polizeibeamter uns gegenüber, wird aber der Vollzug der vorhanden Gesetze durch das SPD- geführte Bundesinnenministerium nicht genug unterstützt. Der Gesetzgeber und die Politik sollten sich unserer Meinung nach im Gegenteil noch stärker hinter und vor seine Polizeikräfte stellen, damit diese besser die Bevölkerung schützen und ihre Aufgaben erfüllen können. Ein zu lasche Handhabung der Gesetzeslage gibt bestimmten radikalen Kräften an den politischen Rändern auftrieb. Dies kann zur Folge haben, dass das Pendel in die entgegengesetzte Richtung ausschlägt und dann den wirklich und tatsächlich hilfsbedürftigen Menschen auch nicht mehr geholfen werden kann. Dies ist absolut zu vermeiden! 

Nochmal: Hetze gegen Flüchtlinge und eine Forderung nach einer Verschärfung der Gesetzeslage ist falsch, aber wir fordern eine konsequente Umsetzung der vorhanden Gesetze, ein konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern und eine schnelle Reaktion der Exekutive und Judikative bei Straftaten durch bestimmte Personengruppen oder Clans, bis hin zur Abschiebung der kriminellen Person.